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Das „Ludwig-Fröhler-Institut für
Handwerkswissenschaften” (LFI) wird getragen von der
„Ludwig-Fröhler-Gesellschaft zur Förderung der Handwerkswissenschaften e.V.” (LFG).
Es wurde am 10. September 1953 als „Handwerksrechtsinstitut München e.V.”
gegründet, und änderte auf Grund eines Mitgliederbeschlusses vom 21. September
1999 seine Bezeichnung zu Ehren des 1995 verstorbenen langjährigen
Institutsleiters, Herrn Universitätsprofessor Dr. Ludwig Fröhler, der sich um
das Handwerk und das Handwerksrecht besonders verdient gemacht hatte.
Handwerksbetriebe müssen sich in einem wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld
bewähren. Die Aufgabe des LFI und seinen beiden Abteilungen Handwerkswirtschaft
(IHW) und Handwerksrecht (HRI) besteht darin, sie zum einen mit dem notwendigen
betriebswirtschaftlichen Rüstzeug auszustatten, um im nationalen und
internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Zum anderen hilft es ihnen, durch
die wissenschaftliche Untersuchung grundsätzlicher Rechtsfragen des Handwerks
und durch Rechtsauskünfte an Handwerksorganisationen, den rechtlichen Rahmen zu
ihren Gunsten zu nutzen.
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Handwerkswirtschaft
(IHW)
Im betriebswirtschaftlichen
Bereich besteht das Ziel, das Handwerk mit empirischen Erkenntnissen und
Führungsinstrumenten auszustatten, die für eine auch wirtschaftlich
erfolgreiche Tätigkeit erforderlich sind. Dabei liegen die Schwerpunkte
auf den Gebieten
• Kostenrechnung, Bilanzierung und Controlling
• Finanzierung und Marketing
• Personalmanagement
• Strategische Unternehmensführung
• Betriebswirtschaftliche Beraterqualifizierung.
Die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Forschungsarbeiten werden in
unmittelbar anwendbare Instrumente umgesetzt und über Veröffentlichungen
sowie Beraterseminare in das Handwerk transferiert. Auf diesem Weg
erhalten die Betriebe die Möglichkeit, die neuesten
betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse und Instrumente in einer für sie
geeigneten Weise zu nutzen.
Im Rahmen der
Fortbildungsmaßnahmen des DHKT ist das IHW zuständig für die Durchführung
von Praxisseminaren für die Mitarbeiter der Gewerbeförderung im Handwerk.
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Handwerksrecht (HRI)
Die Untersuchung rechtlicher
Grundsatzfragen im Handwerk bezieht sich auf das
• Handwerks- und Gewerberecht
• Berufsbildungsrecht
• Wirtschaftsverfassungs- und -verwaltungsrecht
• Europarecht
• Abgabenrecht
• Erstellen von Gutachten zu Gesetzentwürfen,
Verwaltungsanordnungen und Erlassen,
die
sich auf das Handwerk auswirken können
• Überprüfen handwerkspolitischer Anliegen
hinsichtlich ihrer rechtlichen
Durchführbarkeit.
Das LFI behandelt vor allem Rechtsprobleme, welche die Kapazität der
Rechtsabteilungen der Handwerkskammern sowie handwerklichen Fachverbände
übersteigen und von grundlegender Bedeutung sind. Seine
Forschungsergebnisse gehen auch in Gesetzentwürfe ein; seine Auskünfte
sind oft richtungweisend für die weitere Gesetzesinterpretation. Zugunsten
der einzelnen Betriebe wirkt es über die rechtliche Beratung der
Handwerksorganisationen, die ihrerseits dem einzelnen Handwerker und
seinen Mitarbeitern unmittelbar Rechtsauskunft erteilen.
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