LUDWIG
FRÖHLER
INSTITUT                                    Wirtschaft & Recht für das Handwerk

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Charta-Konferenz, Bled 3./4. Juni 2008, - frühzeitige Folgenabschätzung bei der Rechtsetzung / Small Business Act

Bessere Rechts- und Gesetzgebung, insbesondere im Hinblick auf KMU, war auf der diesjährigen "Konferenz über die Europäische Charta für Kleinunternehmen" ein weiteres Mal Thema eines von sechs Workshops. Die verkürzt "Charta-Konferenz" genannte Tagung war die fünfte ihrer Art und nahm wiederum auch die mittleren Unternehmen, und nicht lediglich die Klein- und Kleinstunternehmen, in den Fokus. Sie fand diesmal – auf Grund der slowenischen Ratspräsidentschaft – in Bled/Brdo Anfang Juni 2008 mit mehr als 300 Teilnehmern aus 40 Nationen statt. Eröffnet wurde die Veranstaltung vom slowenischen Wirtschaftsminister Andrej Vizjak und vom Generaldirektor der EU Generaldirektion Unternehmen und Industrie Heinz Zourek.

Neben der schon traditionellen Präsentation sog. best practises-Beispiele (z.B. zur Suchabfrage nach Handelsmarken in derzeit sieben Ländern gleichzeitig oder zu "Inter-Ned" – der Kompetenzplattform Niederlande/NRW) wurden rückschauend einige gute Praktiken früherer Charta-Konferenzen bewertet.

Zudem zeigte sich, dass die Generaldirektion Unternehmen und Industrie durchaus dazu neigt, der Forderung nach Einführung einer frühzeitigen Folgenabschätzung bei der Implementierung neuer Rechtsregeln nachzukommen, um möglichst früh auf entsprechende Erkenntnisse reagieren und Änderungen vornehmen zu können. Damit wurde in gewisser Weise der Einfügung von Schutzklauseln zugunsten von KMU in der Gesetz- bzw. Verordnungsgebung eine Absage erteilt. Solche Schutzregeln, die KMU von bestimmten Anforderungen ausnehmen würden, wirken regelmäßig erst im Nachhinein, stellen praktisch Ausnahmen dar und werden damit dem Grundsatz "Think Small First" nicht gerecht. KMU sind keinesfalls zweitrangig zu behandeln. Vielmehr ist davon auszugehen, dass eine Regelung, die an KMU ausgerichtet ist, auch Großunternehmen nicht überfordern wird; während die entsprechende Schlussfolgerung im umgekehrten Fall, dass sich Vorschriften an Großunternehmen orientieren, nicht zwingend ist, zumal KMU über keine eigenen Rechtsabteilungen verfügen, die ihnen bei der Vorschriften-Einhaltung helfen. Die Folgenabschätzung wird sich voraussichtlich ähnlich wie das in Deutschland eingeführte Standardkostenverfahren darstellen und auswirken. Auch auf EU-Ebene sollen Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Zielsetzung relevant sein und keine Überregulierung darstellen. Die Verhältnismäßigkeitsfrage wird sich bei einer frühzeitigen Folgenabschätzung erst später im Rahmen der Umsetzung stellen.

Innerhalb der Workshop-Diskussion wurde die Einbeziehung der betroffenen Kreise in den Rechtssetzungsprozess durch sog. Konsultationen grundsätzlich begrüßt, die Ausgestaltung des Konsultationsverfahrens im Einzelfall jedoch problematisiert. Letztlich wird es keine identische Lösung angesichts der unterschiedlichen Themenbereiche, zu denen Konsultationen durchgeführt werden, geben können. Im Einzelfall mag selbst die Zulassung anonymer Antworten im Rahmen von Konsultationen mit Hilfe des Internets sinnvoll sein, etwa, wenn es – im Hinblick auf der Suche nach rechtlichen Hilfestellungen zur Zahlungsbeschleunigung – um Fragen zur tatsächlichen Zahlungsmoral geht. Nicht jeder Unternehmer wird namentlich über die schleppende Zahlungsweise seiner Kunden Auskunft geben wollen. Antworten werden außerdem eventuell unterschiedlich zu gewichten sein; so kann unter Umständen die bereits im Wege eines Kompromisses gefundene Stellungnahme eines Verbandes höheres Gewicht als die eines Einzelunternehmers besitzen. Andererseits gehört nicht in jedem Land ein Unternehmer unbedingt einer Kammer oder einem Verband an. Die Konsultation bleibt weiterhin ein einseitiges Verfahren, stellt keinen Dialog dar; ein Feedback, weshalb ein Vorschlag nicht berücksichtigt wurde, ist bislang nicht vorgesehen.

Der Bürokratieabbau wird nach Auskunft der Kommission weiter vorangetrieben; bürokratische Lasten sollen bis 2012 um 25 % gesenkt werden. Gleichwohl wirkt sich die Absenkung nicht in jedem Fall entsprechend bei Unternehmen aus. Nicht selten werden die von den staatlichen Stellen zurückgenommenen Anforderungen dann anschließend von privater Seite, etwa der Versicherungswirtschaft im Hygiene- oder im sicherheitsrelevanten Bereich, gestellt.

Zum weiteren Vorgehen im Bereich der Generaldirektion wurde berichtet, dass die "Think Small First"-Arbeitsgruppe zwischenzeitlich eine Nachfolge-Arbeitsgruppe gefunden hat, die die empfohlenen best practises-Beispiele untersucht sowie bewertet und auf dieser Grundlage einen Text für Juni/Juli vorbereiten wird. Termin für die Annahme des Small Business Act (SBA), der dem Ausbau der Charta dienen soll, durch die Kommission ist der 02. Juli, somit schon unter französischer EU-Ratspräsidentschaft. Die endgültige Textfassung wird erst zu diesem Datum vorgelegt, nachdem derzeit der – nicht für die Öffentlichkeit freigegebene – Entwurf innerhalb der einzelnen Generaldirektionen abgestimmt wird. Der Small Business Act, zu dessen Rechtsnatur keine verbindliche Aussage getroffen wurde, soll von einer Reihe von Rechtssetzungsakten begleitet werden, beispielsweise zu europäischen Geschäftszentren, zur Europäischen Privatgesellschaft (EPG), zum Vergaberecht, zum Zahlungsverzug, zum Konkursverfahren.

Ergebnisse und Unterlagen zu allen Themen dieser Konferenz – neben Fragen der Rechtssetzung zählten dazu auch solche zur Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative sowie zur Förderung von KMU bei Wachstum und Internationalisierung – werden auf der Website der Generaldirektion Unternehmen und Industrie ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/charter/conf2008/ eingestellt.

Die nächste Charta-Konferenz ist für die erste Oktoberwoche 2009 – unter schwedischem Ratsvorsitz – geplant.