Keine kurzfristigen Auswirkungen der
Beschlüsse des 67. djt für KMU
Mittelfristig sind die Beschlüsse des diesjährigen Deutschen Juristentages (djt)
in den Abteilungen „Arbeits- und Sozialrecht“ sowie „Öffentliches Recht“ auch
für Klein- und Mittlere Betriebe (KMU) von Interesse. Im Bereich Arbeits- und
Sozialrecht stand die alternde Arbeitswelt im Blickpunkt, im Öffentlichen
Recht wurden die sog. PPPs angesprochen (also die Erfüllung öffentlicher
Aufgaben durch Private, sei es aufgrund eines Vertrags oder -
institutionalisiert - im Rahmen eines gemischtwirtschaftlichen Unternehmens
mit öffentlichen und privaten Trägern). Politisch ist jedoch im Augenblick die
„Privatisierungseuphorie“ nicht mehr so stark wie früher. Dies drückte sich
zuletzt durch die Rückübernahme der früheren Bundesdruckerei durch den Staat
aus. Gleichwohl werden auch weiterhin Private zur Aufgabenerfüllung von
staatlichen Stellen mit herangezogen werden. Längerfristig könnten sich
Äußerungen im Rahmen eines Diskussionsforums zur Thema „Europäisches
Zivilgesetzbuch“ als beachtlich erweisen.
Ergebnisse des djt werden von Rechtspolitikern durchaus aufmerksam verfolgt
und der djt nimmt beratend einen gewissen Einfluss auf die deutsche
Gesetzgebung. So war die 67. Veranstaltung des djt e.V., der ca. 7.500
Mitglieder hat, im Zwei-Jahres-Turnus den Juristentag abhält und im September
2008 - zum ersten Mal in Erfurt - seine Veranstaltung mit mehr als 2.700
Teilnehmern durchführte, wiederum „hochkarätig“ besetzt. Zur Eröffnung
sprachen Bundespräsident Prof. Dr. Köhler, Bundesjustizministerium Zypries
sowie der thüringische Ministerpräsident Althaus.
„Erwartungssicherheit“ zu stiften, sei eine der wichtigsten Funktionen des
Rechts, mahnte der Bundespräsident an. Er führte aus, dass eine gute
Rechtsordnung die Erwartungen aller ihrer Adressaten darüber stabilisiere, wie
sich alle anderen verhalten werden. Sie erleichtere dadurch ganz entscheidend
die Koordinierung des eigenen Verhaltens mit dem der anderen, das Verfolgen
eigener Zwecke, langfristige Planungen und das Management von Risiken.
„Erwartungssicherheit“ tauchte später in den Beratungen schlagwortartig immer
wieder auf. Zudem wies der Bundespräsident auf den Wettbewerb der
Rechtsordnungen in Zeiten der Globalisierung hin und begrüßte die deutsche
Beteiligung an der Entwicklung der europäischen und internationalen
Rechtsordnungen, die nicht nur aus wohlverstandenem Eigeninteresse nötig sei,
sondern auch helfen könne, die Globalisierung fairer für alle zu gestalten.
Bundesjustizministerin Zypries merkte u.a. an, dass erfolgreicher Rechtsexport
auch den Import von Investitionen fördere und somit dem Wirtschaftsstandort
Deutschland nütze. Bei dem Engagement in anderen Ländern und Regionen sollten
aber Schwerpunkte gebildet werden.
Aus Sicht der Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) waren während der
dreitägigen Beratungen aus den sechs unterschiedlichen Abteilungen
insbesondere folgende Themenbereiche von Interesse:
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Alternde Arbeitswelt – Welche arbeits-
und sozialrechtlichen Empfehlungen empfehlen sich zur Anpassung der
Rechtsstellung und zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer
Arbeitnehmer? (Abteilung „Arbeits- und Sozialrecht“ des djt) |
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Privatisierung öffentlichen Aufgaben –
Gestaltungsmöglichkeiten, Grenzen, Regelungsbedarf (Abteilung „Öffentliches
Recht“ des djt). |
Grundlage der Beratungen des djt sind regelmäßig umfangreiche - in Thesen
mündende - Gutachten, die auf der Tagung durch Referate ergänzt werden. Dem
folgt eine - zum Teil recht ausführliche - öffentliche Diskussion. Daran
anschließend wird eine sog. Beschlussvorlage erarbeitet, über deren Punkte die
Mitglieder des djt einzeln abstimmen.
Aufgrund geänderter und sich weiter ändernder Altersstruktur der Beschäftigten
(„mehr ältere Arbeitnehmer in den kommenden Jahren“) hatten Gutachter und
Berichterstatter in der arbeits- und sozialrechtlichen Abteilung einen
durchgreifenden Abbau von Privilegien älterer Arbeitnehmer vorgeschlagen. Sie
dachten dabei an die Befristung von Arbeitsverhältnissen, an den
Kündigungsschutz, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, die Altersteilzeit,
die längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Dies hätte zur Folge, dass
sich ältere Arbeitnehmer mehr dem Wettbewerb stellen müssten. Zumindest
derzeit noch empfand dies die Mehrheit der Abstimmungsberechtigten als
Überforderung der Betroffenen und stimmte gegen diese Ratschläge. Zunächst
müsse eine Sensibilisierung sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern
für die Herausforderungen einer alternden Arbeitswelt erfolgen. Anderen
weniger spektakulären Forderungen wurde hingegen zugestimmt. Dazu zählten:
absolute Höchstaltersgrenzen nur noch aus zwingenden Gründen zuzulassen, die
Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter Arbeitnehmer zu verbessern
und Anreize für die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung älterer
Arbeitnehmer zu schaffen. Außerdem sollten die Hinzuverdienstgrenzen bei
Rentenbeziehern abgeschafft oder zumindest erhöht werden.
Grundlage für die Beschlüsse der Abteilung „Öffentliches Recht“ war der
Befund, dass - nach erfolgter politischer Entscheidung für eine Privatisierung
- Mischformen wie Teilprivatisierung und Public Private Partnership (PPP, auch
Öffentlich-Private-Partnerschaften - ÖPP genannt) Fragen aufwerfen könnten.
Sie stellten sich insbesondere im Rahmen der staatlichen
Gewährleistungsverantwortung, die sich unter Umständen bei lebensnotwendigen
Infrastrukturaufgaben zu einer Pflicht zur Sicherstellung der Dienstleistung
verdichten kann, sowie des Privatisierungsfolgenrechts aufgrund oft
unübersichtlicher Verflechtungen von Teilrechtsordnungen und ungeklärter
Gemengelagen. Dies stehe der „Erwartungssicherheit“ der Betroffenen entgegen.
Abhilfe soll hier ein PPP-Gesetz auf Bundes- und auf Landesebene schaffen.
Folgende Inhalte, die sowohl für vertragsbasierte als auch für
institutionalisierte PPP (= gemischtwirtschaftliche Unternehmen) gelten
sollen, sind hier vorzusehen: „
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Vorgabe von Mindestinhalten für eine
Gewährleistungsvereinbarung zwischen Unternehmen und Privaten und Vorsehen
einer Regelung über die staatliche Haftung für Fehlerfolgen |
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Privatisierungstransparenz durch
Berichterstattung über Realisierung oder Nichtrealisierung der erwarteten
Wirtschaftlichkeit |
 |
Neuausrichtung des
Wirtschaftlichkeitsgebots |
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An die Stelle einer rein
finanzwirtschaftlichen Bewertung tritt eine umfassende Nutzenbewertung unter
Einbeziehung auch nicht-monetärer Vor- und Nachteile einer Privatisierung.“ |
Gefordert wurde ferner eine Regelung der Befugnisse privater
Zertifizierungsstellen, etwa im Rahmen des von der Bundesregierung derzeit
vorbereiteten Allgemeinen Akkreditierungsgesetzes. Zertifizierungsstellen
übernehmen in zunehmendem Umfang Funktionen staatlicher Wirtschaftsüberwachung
und daher solle ihr Verhältnis zu den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern nicht
der rein privatrechtlichen Vereinbarung überlassen bleiben.
Neben Neuerungen im nationalen Recht empfahl die Abteilung „Öffentliches
Recht“ Änderungen im Gemeinschaftsrecht (EU-Recht). So sollte im
Sekundärrecht, also in Normen unterhalb des EG-Vertrags (z. B. in Verordnungen
und Richtlinien), das gemeinschaftliche Beihilfenrecht stärker konkretisiert
werden, um auf diese Weise die von der Kommission oft extensiv genutzten
Bewertungsspielräume einzuengen. Dies betrifft etwa die sog. Investor-Tests
(Frage: Hätte ein nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen vorgehender
Privatinvestor die jeweilige Zuwendung bzw. Investition ebenfalls getätigt?),
die Erfassung von Ausgleichsleistungen und Unterstützungszahlungen sowie die
Behandlung von Quersubventionen im Rahmen von Privatisierungen. Zudem seien
Art und Umfang der Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Privatisierungsvorgänge
abschließend im Rahmen der Vergaberichtlinien zu regeln.
Daneben gab es zum Abschluss des djt ein Diskussionsforum – ohne
Beschlussfassung - unter der Formulierung „Ein Europäisches Zivilgesetzbuch“
zu dem von einem Wissenschaftler-Gremium bereits zu einem großen Teil
erarbeiteten Entwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens (draft common frame of
reference – DCFR mit etwa 680 Artikeln) bzw. dem CFR (common frame of
reference) – wie ihn die EU-Kommission beabsichtigt. Der Grundgedanke für
einen gemeinsamen Referenzrahmen war der, das sich europaweit tätige
Unternehmen mit augenblicklich 25 verschiedenen Rechtsordnungen in der EU
auseinandersetzen müssen. Der Aktionsplan der Kommission für ein kohärenteres
europäisches Vertragsrecht von 2003 setzte hier an. Er wollte in einem ersten
Schritt ein Muster für europäische Gesetzgebung im Vertragsrecht schaffen
("Gemeinsamer Referenzrahmen"), in einem zweiten Schritt zielte er auf die
Erarbeitung eines einheitlichen europäischen Vertragsrechts, das Unternehmen
bei grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen zu Grunde legen können. Dem
Gemeinsamen Referenzrahmen lag zunächst die Erstellung einer Übersicht des
Besitzstandes (acquis) zugrunde. Die Feststellung des Besitzstandes (acquis)
innerhalb der EU erschien sinnvoll, da ein und derselbe Begriff in
verschiedenen Richtlinien und sonstigen Regelwerken verschiedene Bedeutungen
haben. Nach Erstellung der Entwürfe wurden bzw. werden diese
Interessensgruppen und Praktikern zur Durchsicht und Stellungnahme
übermittelt. Verdeutlicht wurde, dass es gegenwärtig in erster Linie darum
gehe, einen "Werkzeugkasten" – eine "toolbox" – bereitzustellen, mit
dessen/deren Hilfe das bestehende und künftige Gemeinschaftsprivatrecht (z. B.
in Form von Richtlinien) - verbessert werden könne (Hilfsmittel für bessere,
kohärente Gesetzgebung in Brüssel – z. B. durch vereinheitlichte Terminologie)
und eben nicht um ein europäisches Zivilgesetzbuch. Gleichwohl wurde in der
Diskussion auch weiterhin der Wunsch nach einem europäischen Vertragsrecht als
optionalem Instrument geäußert, das insbesondere für KMU und Start-ups bei
grenzüberschreitenden Transaktionen bedeutsam sein könne. Insofern stimmt
dieses Anliegen durchaus mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom
3. September 2008 zum Gemeinsamen Referenzrahmen für das Europäische
Vertragsrecht überein. Eine gründliche Erarbeitung eines optionalen
europäischen Vertragsrechts wird aber sicherlich noch Jahre in Anspruch
nehmen; angedacht wurde die Befassung eines European Law Institute mit dieser
Aufgabe.
Sämtliche Beschlüsse des 67. djt können unter „www.djt.de“
abgerufen werden.
Der nächste djt wird 2010 in Berlin stattfinden.
(Dr. Beate Maiwald, LFI München)