LUDWIG
FRÖHLER
INSTITUT                                    Wirtschaft & Recht für das Handwerk

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Liquiditätsmanagement beginnt bei der Bonitätsprüfung

 Aufbauend auf kürzlich veröffentlichte Studien des Ludwig-Fröhler-Instituts für Handwerkswissenschaften (LFI) zu „Determinanten und Wirkung des Finanzierungsverhaltens im Handwerk“ sowie der „Eigenkapitalausstattung und Fremdfinanzierung im Handwerk“ standen Instrumente der Finanzierung und das Liquiditätsmanagement im Mittelpunkt des ZDH-Praxisseminars vom 12.-14. November in Hamburg. Dabei wurde den Betriebsberatern der Kammern und Verbände ein breites und in die tiefe gehendes Themenspektrum vom Rating der Banken, den rechtlichen Aspekten im Umgang mit Schuldnern über Leasing und Beteiligungen bis zum Factoring im Handwerk geboten.

 Liquiditäts­management beginnt mit Strategien zur Vermeidung von Forderungsausfällen. Dabei spielt die Bonitätsprüfung des Vertragspartners eine wichtige Rolle. Informationen über Schuldner können bei diversen Auskunfteien wie zum Beispiel bei der Schufa oder bei Creditreform eingeholt werden. Laut deren Berechnungen sind die Insolvenzverfahren im ersten Halbjahr 2007 um über 7% gestiegen. Die Ursachen für die Zahlungsunfähigkeit liegen den Auskunfteien zufolge in der zu schmalen Eigenkapitalbasis (vgl. die vom LFI veröffentlichte Broschüre „Eigenkapitalausstattung und Fremdfinanzierung im Handwerk“), von Seiten der Hausbank verweigerte Anschlusskredite und die Überschätzung des Zahlungsverhaltens der Kunden mit der Folge hoher ungeplanter Außenstände und Forderungsverluste. Gerade letzteres Problem lässt sich durch Informationsbeschaffung über Schuldner bereits vor Vertragsabschluß minimieren.

 Um der zunehmenden schlechten Zahlungsmoral und Zahlungsunfähigkeit der Kunden entgegenzuwirken, geht die sich auf das Factoring im Handwerk spezialisierte TEBA Kreditbank neue Wege. Dabei wird unter dem Begriff „Factoring“ der Kauf von Geldforderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch die Bank verstanden (Der durchschnittliche, von der TEBA Bank übernommene Rechnungsbetrag beträgt 500€). Diese fordert im Gegenzug einen Anteil von 4% des Jahresumsatzes, wobei dieser mindestens 100.000 Euro betragen muss. Die Vorteile für die Handwerksbetriebe liegen auf der Hand: Die Außenstände werden sofort in Liquidität umgewandelt, das Risiko des Forderungsausfalls aufgrund Zahlungsunfähigkeit wird zu 100 % von der Bank übernommen und die Auslagerung der Debitorenbuchhaltung auf das Factoringinstitut incl. Mahnwesen und Inkasso spart Verwaltungsaufwand. 

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die rechtlichen Aspekte im Umgang mit Schuldnern. Treten Abwicklungsschwierigkeiten oder die ersten Zweifeln an der Zahlungsmoral einzelner Schuldner auf, gilt: Keine Scheu vor der Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe (Kammern, Innungen, Anwälte, Gerichte). Bei sämtlichem rechtsgeschäftlichen Handeln ist stets zu beachten, dass offene Forderungen nicht ewig bestehen sondern Verjährung droht. Deshalb ist jeder Schuldner möglichst frühzeitig zur Begleichung ausstehender Forderungen –binnen einer konkret gesetzten Frist- schriftlich aufzufordern. Eine Mahnung mit Fristsetzung ist erst recht erforderlich, wenn der Schuldner bereits für Zahlungsschwierigkeiten bekannt ist. Es findet ein Wettlauf mit zahlreichen anderen Schuldnern statt. „Wer zuerst kommt malt zuerst“ Erst wenn nach Ablauf der Frist keine Zahlung geleistet wurde, muss das zuständige Gericht eingeschaltet werden. Zunächst ist hier an die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens zu denken. Dies stellt, soweit es um eine reine Geldforderung geht, die einfachste Möglichkeit dar, an sein Geld zu kommen. (Ausnahme: Zahlungsverweigerung des Schuldners ist eindeutig endgültig)

Führt der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nicht zum Erfolg, ist ein Klageverfahren vor dem zuständigen Gericht einzuleiten. Im günstigsten Fall endet das Verfahren mit einem der Klage voll stattgebenden Urteil. Leistet der Schuldner nach dessen Rechtskraft noch immer keine Zahlung, muss gegen ihn die Zwangsvollstreckung betrieben werden.