LUDWIG
FRÖHLER
INSTITUT                                    Wirtschaft & Recht für das Handwerk

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fallstricke bei der Nachlassplanung und Betriebsübergabe

Gerade im Handwerksbereich steht in den nächsten Jahren für viele Betriebe die Übergabe an einen Nachfolger an. Doch kaum jemand beschäftigt sich gern mit dem Gedanken an den Rückzug aus dem eigenen Unternehmen. Umso mehr stellt sich die Frage, welche Aspekte beachtet werden müssen, wenn der Betrieb erfolg-reich übergeben werden soll. Wie kann etwa der wirtschaftlich erfolgreiche Fortbe-stand des Unternehmens sichergestellt werden? Was für Möglichkeiten gibt es, um die Steuerbelastung bei der Übergabe zu minimieren?

Um einen Überblick über die vielen Problemfelder aus den Bereichen rund um die Nachlassplanung und die Betriebsübergabe zu bekommen, greift die soeben zu die-sem Thema veröffentlichte Checkliste des Ludwig-Fröhler-Instituts (LFI) eine Reihe wichtiger Punkte auf. Dabei handelt es sich um eine übersichtliche und auf wesentli-che Problembereiche konzentrierte Hilfestellung, um das Vorgehen bei der eigenen Nachlassplanung und Betriebsübergabe zu systematisieren. Sie kann natürlich keine abschließende Aufzählung aller Sachverhalte, die mit der Nachlassplanung im Hin-blick auf den Betrieb zu tun haben, leisten. Dies würde dem Sinn einer Checkliste auch entgegenlaufen: Vielmehr soll dem Betriebsinhaber ein Leitfaden an die Hand gegeben werden, der dabei hilft, eine Übergabe zu gestalten, und der heraus-streicht, wo es heißt, aufzupassen und wo man besser professionelle Hilfe einholen sollte.

Zuerst werden ganz allgemein die Grundlagen des Problembereiches der Unterneh-mensnachfolge aufgezeigt. Hier wird herausgestellt, warum die vorweggenommene Erbfolge der Erbfolge von Todes wegen vorgezogen werden sollte: Nur in ersterem Fall ist unter anderem eine Ausnutzung von steuerlichen Spielräumen oder eine gründliche Einarbeitung des Nachfolgers möglich.

In einem zweiten Teil wird auf wesentliche Einzelregelungen bei der Nachlassplanung im Detail eingegangen. Wichtig ist es, zu beachten, dass gesellschaftsrechtliche Re-gelungen den testamentarischen Regelungen in jedem Fall vorgehen. Darum wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Aufstellung des Testaments sowie seine Abstim-mung mit dem Gesellschaftsvertrag gelegt. Eine wünschenswerte schrittweise Ein-bindung des Nachfolgers kann über verschiedene Formen der Schenkung erreicht werden. Außerdem werden Klauseln im Gesellschaftsvertrag angesprochen – eine Möglichkeit, um sich die Mitbestimmung im Betrieb für eine gewisse Zeit zu sichern. Schließlich werden hier auch die Rechtsfolgen im Todesfall vorgestellt, also ohne vor-handene Nachfolgeregelungen. Diese sind abhängig von der Rechtsform des Unter-nehmens: Besonders beim Einzelkaufmann kann die Rechtsfolge des Eintretens einer Erbengemeinschaft dabei sehr unangenehm sein: In diesem Fall müsste über alles einstimmig entschieden werden und eine Lähmung des Betriebes drohte.

Im dritten Teil der Checkliste wird auf die Übertragung und Verschonung des Be-triebsvermögens eingegangen, also die steuerliche Gestaltung der Betriebsüberga-be. Hierbei liegt der Schwerpunkt insbesondere auf den durch die Erbschaftssteuerre-form geänderten Regelungen, welche mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz erst kürzlich neuerlich umgearbeitet wurden.

Ein letzter Teil schließlich behandelt die Bewertung des Betriebsvermögens – ein Prob-lemfeld, das sich nicht nur bei der Bemessung der Erbschaftsteuerschuld zeigt, son-dern auch etwa beim Ausscheiden eines Gesellschafters – etwa im Todesfall eines anderen – relevant sein kann. Mit dem Wegfall des sogenannten Stuttgarter Verfah-rens bei der Unternehmensbewertung für (erbschaft-) steuerliche Zwecke existiert hier eine ganze Bandbreite an Methoden, deren wichtigste kurz vorgestellt werden.

Eine gute Beratung schließlich ist das A und O einer erfolgreichen Unternehmens-übergabe. Der Betriebsinhaber sollte sich unbedingt nicht nur Hilfestellung bei den Beratern der Fachverbände und der Handwerkskammern suchen, sondern für die einzelnen Themenbereiche auch bei Notar und Steuerberater, sowie Rechtsanwäl-ten und den Kreditberatern seiner Bank Rat einholen. Dies gilt in besonderem Maße für die Behandlung der Punkte in dieser Checkliste.

Herausgeber der Checkliste zur Nachlassplanung und Betriebsübergabe ist das Lud-wig-Fröhler-Institut für Handwerkswissenschaften (LFI), welches die Checkliste in Zu-sammenarbeit mit dem Fachverband Sanitär-, Heizungs- u. Klimatechnik Bayern er-stellt hat. Die Checkliste ist auch bei diesen beiden Institutionen erhältlich oder kann direkt aus dem Internet heruntergeladen werden:

http://www.lfi-muenchen.de/publikationen/Checkliste_Nachlassplanung.pdf



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