LUDWIG
FRÖHLER
INSTITUT                                    Wirtschaft & Recht für das Handwerk

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das MoMiG und seine Folgen für die Handwerks-GmbH

Nach der Verabschiedung des MoMiG durch Bundestag (26. Juni 2008) und Bundesrat (19. September 2008) haben sich bei der Rechtsform der GmbH einige sehr tief greifende Änderungen ergeben. Motivation zu diesen Änderungen war neben der in den europäischen Nachbarländern erwachsenen „Konkurrenz“ (etwa durch die britische „Ltd.“) auch der umstand, dass in letzter Zeit immer mehr GmbHs Insolvenz anmelden mussten.

Als vordergründige Ziele, an denen der Staat die Reform gemessen haben will, sind Deregulierung und Flexibilisierung zu nennen. Die wohl sichtbarste Konsequenz hiervon ist die Schaffung einer neuen Rechtsform, der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, die eine Gründung mit geringem Startkapital ermöglicht („1-Euro-UG“) und später jederzeit in eine „normale“ GmbH überführt werden kann.

Im Einzelnen ergibt sich durch das MoMiG allerdings eine Vielzahl an Änderungen. Zunächst wird der Gründungsvorgang an sich beschleunigt. Auch wird es in Zukunft einfacher sein, Anteile zu übertragen – so, wie es auch ganz allgemein neue Regelungen zur Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung geben wird. Die Bekämpfung von Missbrauch, also dem betrügerischen Geschäftsverhalten von GmbHs, soll vor allen Dingen durch eine Ausweitung der Pflichten der GmbH geschehen. So muss zukünftig z.B. immer eine Adresse im Inland vorliegen, unter der die Gesellschaft immer – also auch im Falle eines Umzuges – erreichbar ist.

Eine ganze Anzahl an Neuerungen betrifft auch den Haftungsbereich. Neben einer Haftungsverschärfung der Geschäftsführer ist hierbei vor allem die neue Gesellschafterhaftung zu nennen: So können die Gesellschafter einer führungslosen GmbH für eine Insolvenzverschleppung haftbar gemacht werden, obwohl sie selbst keine Geschäftsführer sind. Dies ist dann der Fall, wenn sie von einer drohenden Insolvenz der führungslosen GmbH Kenntnis haben, aufgrund dieses Wissens aber nicht selbst tätig werden.

Mitten im Verabschiedungsprozess des MoMiG fand vom 09. bis 11. September 2008 in Potsdam ein Seminar des Ludwig-Fröhler-Institutes zu diesem Thema statt. Dabei ging es neben der GmbH auch noch um die Ltd., denn noch ist nicht absehbar, inwieweit das neue GmbH-Recht wirklich den ausländischen Konkurrenzformen das Wasser abgräbt. Auch im Jahr 2009 wird das Ludwig-Fröhler-Institut wieder ein Seminar zu diesem aktuellen Thema anbieten, voraussichtlich vom 31. März bis 2. April in Berlin. Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist ab Ende Dezember wieder im BIS möglich.

 

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