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Rechtsbedenken gegen die Einführung von IFRS für KMU Kleinere und mittlere Betriebe (KMU) fürchten nicht ganz zu Unrecht, mit den internationalen Rechnungslegungsstandards – wie z.B. den International Financial Reporting Standards (IFRS) für KMU – in ein Rechnungslegungssystem hineingezwungen zu werden, das für ihre Zwecke kaum Nutzen, aber unzumutbare Lasten, Kosten, ja sogar wettbewerbliche Gefahren durch überzogene Publizitätsanforderungen mit sich brächte. Bei der Diskussion standen bislang eher rechtspolitische Fragen und Akzente der Zweckmäßigkeit im Vordergrund. Nicht vergessen werden sollten darüber freilich zahlreiche rechtliche Probleme, die hier auftreten. Eine Untersuchung von Ministerialdirektor a.D. Dr. Kormann und Oberregierungsrat Klein befasst sich mit den zwei wohl dringendsten Fragen auf diesem Feld,
Ziel ist – vor allem im Hinblick auf mittelständische Unternehmen (z.B. des Handwerks) – Grenzen der Regulierungsbefugnisse bzw. den Zwang zur Deregulierung für den Gesetzgeber auf diesem Gebiet der Rechnungslegung deutlicher zu machen, als dies bisher geschehen ist. Im Ergebnis wird für nicht kapitalmarktorientierte KMU eine verpflichtende Vorschreibung der International Accounting Standards (IAS)/ IFRS bzw. etwaiger IFRS/ KMU als nicht verfassungskonform betrachtet. Die vom handwerksrechtlichen Bereich (HRI) des Ludwig-Fröhler-Instituts (LFI) für Handwerkswissenschaften in München – Forschungsstelle für Handwerkswirtschaft und Recht im Deutschen Handwerksinstitut e.V. – herausgegebene Monografie von Joachim Kormann/ Bernhard Klein "(De-) Regulierung für die Rechnungslegung von mittelständischen Unternehmen" mit der ISBN-Nr. 978-3-7734-0322-3 kann über den Gildebuchverlag in 31061 Alfeld, Föhrster Str. 8, Tel.: 05181-800463, Telefax: 05181-800490 oder (kostenlos) über das LFI München, Bereich HRI, Tel.: 089-515560-70/-71, bezogen werden. |
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