|
|
|
Neue IFRS for SMEs für Handwerksbetriebe nicht geeignet Auch die nun vorliegende Endfassung der neuen internationalen Bilanzierungsregeln für den Mittelstand (IFRS for SMEs) verfehlt das Ziel eines eigenständigen und vor allem praktikablen Standards deutlich. Diese Kernaussage zieht sich durch alle Ergebnisse einer Untersuchung, die das Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerkswissenschaften in München angefertigt hat. Die wissenschaftliche Untersuchung zeigt dabei, dass eine Pflicht zur Anwendung dieser angelsächsischen Rechnungslegungsstandards bei KMU und Handwerksbetrieben auch gegen die Grundrechte der Berufsfreiheit und der Gleichheit verstoßen würde. Bislang gelten die allgemeinen Regeln der IFRS in Deutschland nur für börsennotierte Gesellschaften. Der Standardsetzer der IFRS – das Rechnungslegungskomitee IASB – wollte mit dem neuen Standard nun ein Regelwerk für möglichst alle mittelständischen Unternehmen in der Welt vorlegen. In Europa können diese Regeln allerdings nur dann Gesetzeskraft erreichen, wenn sie von den europäischen und den nationalen Gesetzgebern auch in Kraft gesetzt werden. Derzeit setzt sich die Europäische Kommission mit dieser Frage auseinander. Das Ludwig-Fröhler-Institut will mit der Untersuchung einen Beitrag zur aktuellen Diskussion um diese Vorschriften leisten. „Die Struktur unserer Wirtschaft wird sich ändern, wenn die IFRS for SMEs zur Pflicht für den Mittelstand werden“ verdeutlicht Mitherausgeber Toni Hinterdobler, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. Denn eine Rechnungslegung nach IFRS for SMEs würde zu deutlich höheren Kosten führen, da dieser Standard der in Deutschland im Mittelstand üblichen Einheitsbilanz unüberwindliche Hindernisse in den Weg stellt. Die Informationsbedürfnisse bei mittelständischen Unternehmen unterscheiden sich grundlegend von denen kapitalmarktorientierter Gesellschaften. Denn die Rechnungslegung hat bei Handwerksbetrieben sowie allgemein kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) nicht den Zweck einer Information anonymer Geldgeber auf internationalen Kapitalmärkten, sondern soll Instrument für die Bemessung der Ausschüttungen an die Anteilseigner und der Ertragssteuern sein. Kritisch setzt sich die Untersuchung vor allem mit den Einflüssen der Bewertung zum „fair value“ auseinander. Diese Bewertungsmethode war mit eine Ursache für die Finanzmarktkrise. Denn sie stellt beim Bilanzansatz für Anlagegüter auf deren Zeitwert ab und nicht auf die um Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten wie sie in vielen Ländern Kontinentaleuropas gelten. Nach den IFRS ist der Erfolg zu stark durch zufallsgetriebene Wertänderungen geprägt. Die jüngst veröffentlichten IFRS for SMEs wurden nach der Kritik durch das Europäische Parlament zwar formal an Bedürfnisse der KMU angepasst. Das Ziel einer großen eigenständigen Lösung wurde jedoch nach wie vor verfehlt. Der wahre Umfang des Regelwerkes, das immerhin 230 Seiten umfasst, sinkt nur scheinbar. Erst die vollständigen IFRS (2.500 Seiten) machen Inhalt und Geist der IFRS for SMEs verständlich. Auch aus juristischer Sicht kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die IFRS for SMEs als rechtlich verbindliche Grundlage der Bilanzierung für KMU ungeeignet und nicht zumutbar sind. Die Standards würden das Grundrecht der Berufsfreiheit verletzen und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Entsprechendes europäisches Recht wäre darüber hinaus mit Gemeinschaftsrecht der EU unvereinbar. Die Autoren – die Sachverständigen Prof. Haase und Prof. Schildbach aus Passau, der juristische Experte Dr. Kormann aus München sowie der LFI-Mitarbeiter Herr Schempp – kritisieren an den vorgeschlagenen IFRS-Regeln besonders, dass sie einen überhöhten Gewinn ausweisen. Dies birgt die Gefahr, dass die Unternehmen ausgezehrt würden. Die IFRS-Bilanzierung widerspreche gefestigtem deutschen Handels- und Steuerrecht, weil sie nicht sicherstelle, dass der Totalerfolg des Unternehmens zutreffend ausgewiesen wird. Die Studie „Ausrichtung der Rechnungslegung für KMU und Handwerksbetriebe - Kriterien, Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen ihrer Regulierung im europäischen Kontext“, herausgegeben von Toni Hinterdobler und Hans-Ulrich Küpper ist unter der ISBN: 978-3-925397-26-4 als Hardcopy oder unter dem folgenden Link als „pdf“ verfügbar: www.lfi-muenchen.de/publikationen/ Rechnungslegung.pdf
Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerkswissenschaften Forschungsinstitut im Deutschen Handwerksinstitut e.V. Max-Joseph-Str. 4/V 80333 München (Germany)
Tel.: 0049 (0) 89 5155 6070 Fax: 0049 (0) 89 5155 6077 sekretariat@lfi-muenchen.de www.lfi-muenchen.de
Das Deutsche Handwerksinstitut e.V. wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie von den Wirtschaftsministerien der Bundesländer und vom Deutschen Handwerkskammertag. |