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Handwerk und Bauplanungsrecht - Probleme aus dem öffentlichen Baurecht für den heutigen Handwerksbetrieb - Das Forschungsvorhaben befasst sich mit Problemen für den heutigen Handwerksbetrieb aus dem geltenden öffentlichen Baurecht, insbesondere dem Bauplanungsrecht, sowie aus dessen Handhabung durch Verwaltung und Gerichte. Vorindustrielle Siedlungspolitik lebte von der Einheit zwischen Wohnort, Produktionsort und Absatzort. Ganz besonders galt dies für Handwerks-„Betriebe“. Diese Einheit war noch für die spätmittelalterliche Stadt konstituierend und allen Beteiligten selbstverständlich. Die Industrialisierung mit ihren zunehmenden Betriebsgrößen und erhöhter Störungsintensität benötigte mehr Raum für Anlagen und mehr Abstand zu anderen Bodennutzungen. Mit erheblich steigenden Ansprüchen an Wohnqualität und dem aufkommenden Betrachten gewerblicher Tätigkeit (auch oder gar primär) als „Störung“ kehrte sich das allgemeine Empfinden und die ihm nachfolgende Siedlungspolitik ins Gegenteil um: Heutiges Planungsverständnis und seine Akzeptanz in der Allgemeinheit ist vom Trennungsgrundsatz geprägt. Auch das Handwerk wurde und wird zunehmend an den Siedlungsrand verdrängt. Handwerksbetriebe sind aufgrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen besonderem und ständigem Anpassungs- und Innovationsdruck ausgesetzt, wollen sie wettbewerbsfähig und damit existenzfähig bleiben. Sie sind standorttreu und nicht ohne weiteres in der Lage und willens, sich örtlich zu verändern, sind jedoch darauf angewiesen, Raum für Entwicklungen und Erweiterungen zu behalten oder zu gewinnen. Heute bleibt freilich die planerische Situation des Handwerks eingeengt und tendenziell immer noch auf die grundsätzliche Unterbringung in – dafür nur selten in ausreichender Zahl, in geeigneter Lage und zu vertretbaren Preisen verfügbaren – Gewerbegebieten gerichtet. Dies stellt für die meisten Betriebe keine zumutbare Lösung dar. Zu diesem Dilemma des Handwerks kommt eine ausgeprägte, ja perfektionierte, rechtliche Normierungsneigung, die inzwischen auf den einschlägigen Bereichen, insbesondere dem öffentlichen Baurecht und dem Immissionsschutzrecht, einen Normenbestand fast unüberschaubaren Umfangs und häufig nahezu unverständlicher Kompliziertheit geschaffen hat. Hier dem Handwerk für Fortbestand und Weiterentwicklung eine Hilfestellung zu geben, ihm Arbeit zu erleichtern, Investitionsentscheidungen zu befördern, seine fachlichen und rechtlichen Postionen zu stärken, erscheint vordringlich. Dem nehmen sich die Organisationen des Handwerks durch Beratung und Interessenvertretung an. Hilfe dazu will auch das vorgelegte Forschungsvorhaben leisten, das sich dafür vornehmlich dem Bauplanungsrecht widmet, jedoch notwendig auch Aspekte des Bauordnungs- und des Immissionsschutzrechts streift. In ihrem ersten Hauptteil befasst sich die Arbeit dazu mit Grundsatzfragen: - Sie betreffen die Einordnung des Bauplanungsrechts zwischen Raumordnung und Bauvorhaben, gegenüber dem Bauordnungsrecht sowie den zentralen Begriff des baulichen „Vorhabens“. - Vorgestellt werden sodann die wesentlichen bauplanungsrechtlichen Situationstypen für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens, nämlich vor allem der qualifiziert beplante Bereich, der unbeplante Innenbereich sowie der Außenbereich. - Anschließend werden die wesentlichen planungsrechtlichen Instrumente zum Abgleich unverträglicher Nutzungsarten dargelegt, nämlich das Gebietssystem der Baunutzungsverordnung, das Abwägungsgebot, die Abstimmung zwischen Immissionsschutz und Wohnen, das Konfliktbewältigungsgebot, besondere Festsetzungen im Bebauungsplan, das Rücksichtnahmegebot, Nebenbestimmungen im Baugenehmigungsverfahren sowie die Rechtsfigur des Nachbarschutzes. - Dem schließt sich eine Darlegung des baurechtlichen Bestandsschutzes, seiner Grundlagen und Voraussetzungen, seines Umfangs und seiner Grenzen sowie seiner Durchbrechungsmöglichkeit durch nachträgliche Anordnungen an. Der zweite Hauptteil der Arbeit ist der konkreten Situation von Handwerksbetrieben in den drei wesentlichen planerischen Situationstypen gewidmet. - Zum beplanten Bereich (§ 30 BauGB) wird auf das Bebauungsplanverfahren generell, auf Planmängel, auf besondere Arten von Bebauungsplänen, auf Rechte des Handwerkers im Verfahren sowie auf zwei Gruppen besonders wichtiger planerischer Festsetzungen – die Art der baulichen Nutzung (inkl. der Typisierungslehre) und über Immissionsschutz – eingegangen. - Die Ausführungen zum unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) befassen sich mit den Merkmalen des „Bebauungszusammenhangs“, der „Eigenart der näheren Umgebung“, dem „Sich-Einfügen“ des Bauvorhabens sowie den Sonderfällen der Gebietsart-Entsprechung (§ 34 Abs. 2 BauGB) und der Abweichung nach § 34 Abs. 3a BauGB. - Zum Handwerk im Außenbereich (§ 35 BauGB) werden die Abgrenzung zwischen „privilegierten“ und sonstigen Vorhaben, die besonderen öffentlichen Belange des Flächennutzungsplans und der schädlichen Umwelteinwirkungen, die Sonderfälle der „begünstigten“ Vorhaben (§ 35 Abs. 4 BauGB) sowie der Außenbereichssatzung (§ 35 Abs. 6 BauBG) erörtert. Abschließend stellt die Arbeit als Resümee und Ausblick einige kritische Fragen an Gesetzgebung, Exekutive und Rechtsprechung, inwieweit sie ihrer Aufgabe gerecht werden, durch Bauplanungsrecht auch die Standortentwicklung, technische Innovationsfähigkeit und ökonomische Entwicklungsfähigkeit des Handwerks sicherzustellen. Der Verfasser will hier auch Anregungen zur Gestaltung verbesserter Rahmenbedingungen für das Handwerk bieten, wie sie Anliegen künftiger Novellierungen von einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Bebauungsplänen und Verwaltungsvorschriften sein könnten.
Die vom handwerksrechtlichen Bereich (HRI) des Ludwig-Fröhler-Instituts (LFI) für Handwerkswissenschaften in München – Forschungsstelle für Handwerkswirtschaft und Recht im Deutschen Handwerksinstitut e.V. – herausgegebene Studie von Herrn Ministerialdirektor a. D. Dr. Joachim Kormann mit dem Titel "Handwerk und Bauplanungsrecht - Probleme aus dem öffentlichen Baurecht für den heutigen Handwerksbetrieb " kann über das LFI bezogen werden. Ansprechpartnerin: Dr. Beate Maiwald Ludwig-Fröhler-Institut Max-Joseph-Str. 4 80333 München 089-51556080 maiwald@lfi-muenchen.de http://www.lfi-muenchen.de
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