|
|
|
Dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei der Hilfsmittelversorgung Der deutsche Gesetzgeber hat mit zwei Gesetzen aus den Jahren 2007/2008 (GKV-WSG und GKV-OrgWG) die vorher grundsätzlich freie Auswahl zwischen geeigneten („zugelassenen“) Hilfsmittelversorgern durch den Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung beseitigt und die Versorgung nunmehr auf Betriebe beschränkt, die spezielle Vertragsbeziehungen mit der betreffenden Krankenkasse eingegangen sind (§§ 33, 69, 126, 127 SGB V n. F.). Dieser Wechsel vom sog. Zulassungsprinzip hin zum Vertragsprinzip in der Gesetzlichen Krankenversicherung bringt bedeutsame Auswirkungen sowohl für die Gesundheitshandwerker als auch für die Kassenpatienten mit sich und wurde vom Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerkswissenschaften (LFI, München) auf seine rechtliche Vereinbarkeit hin überprüft. Der LFI-Forschungsauftrag kommt im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen: - Dieser aus Einsparungsgründen erfolgte Eingriff in die Berufsausübung der Hilfsmittelversorger ist mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht vereinbar, da er nicht mehr Wettbewerb schafft, sondern mittel- und langfristig durch Oligopolbildung gerade umgekehrt zu Wettbewerbsminderung und Kostenerhöhung führt. - Der angestrebte Paradigmenwechsel steht ferner im unüberbrückbaren Gegensatz zu der von EG-Recht (EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie) nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erzwungenen grundsätzlich europaweiten Ausschreibungspflicht solcher Verträge für die Kassen. - In jedem Fall trifft die Kassen bei Vorbereitung (vor allem Ausschreibung) und Abschluss solcher Verträge ein besonderes Rücksichtnahmegebot gegenüber mittelständischen Hilfsmittelversorgern. Die Arbeit untersucht dann im Einzelnen anhand der neuen Vorschriften des Sozialgesetzbuches V (SGB V) Konsequenzen für den Abschluss - von Verträgen durch öffentliche Ausschreibung (§ 127 Abs. 1) - oder ohne Ausschreibung (§ 127 Abs. 2) - sowie von Vereinbarungen nach § 127 Abs. 3 - und schneidet Fragen des neu eingeführten „Präqualifizierungsverfahrens“ nach § 126 Abs. 1a n. F. SGB V an. Abschließend konstatiert die Untersuchung einen dringenden erneuten Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, diesen rechtlich und sachlich misslungenen Versuch einer „Reform“ der Hilfsmittelversorgung nachzubessern und die daraus entstandenen Probleme für alle Beteiligten vertretbar zu lösen.
Die vom handwerksrechtlichen Bereich (HRI) des Ludwig-Fröhler-Instituts (LFI) für Handwerkswissenschaften in München – Forschungsstelle für Handwerkswirtschaft und Recht im Deutschen Handwerksinstitut e.V. – herausgegebene Studie von Herrn Ministerialdirektor a. D. Dr. Joachim Kormann mit dem Titel „Verhältnis von Gesundheitshandwerken und Krankenversicherungsträgern bei der Hilfsmittelversorgung – Der Paradigmenwechsel des Gesetzgebers vom Zulassungs- zum Vertragsprinzip und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Versorgungsverträge nach § 127 Abs. 1, 2 u. 3 n. F. SGB V – mit der ISBN-Nr. 978-3-7734-0323-0 kann über den Gildebuchverlag in 31061 Alfeld, Föhrster Str. 8, Tel.: 05181-800463, Telefax: 05181-800490, oder (kostenlos) über das LFI München, Bereich HRI, Tel.: 089-515560-70/-71, bezogen werden. Ansprechpartnerin: Dr. Beate Maiwald Ludwig-Fröhler-Institut Max-Joseph-Str. 4 80333 München 089-51556080 maiwald@lfi-muenchen.de http://www.lfi-muenchen.de
|
|
|