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Neuerungen im Steuerrecht Die am 6. Juli 2007 im Bundesrat verabschiedete Unternehmenssteuerreform stand im Mittelpunkt des vom Ludwig-Fröhler-Institut durchgeführten dreitägigen Seminars in Düsseldorf vom 4. bis 6 September 2007. Kern des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Entlastung der Unternehmen sind die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 15% sowie der Gewerbesteuermesszahl von 5% auf 3,5% und die Erhöhung der Gewerbesteueranrechnung bei der Einkommensteuer vom 1,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages auf das 3,8-fache Darüber hinaus wurde ein begünstigter Steuersatz für thesaurierte Gewinne bilanzierender Personen- und Einzelunternehmen eingeführt. Der Begriff der Thesaurierung bezeichnet Vorgänge, bei denen die von einer Organisation erwirtschafteten Gewinne nicht entnommen werden, sondern in der Organisation selbst verbleiben. Thesaurierte Gewinne unterliegen zukünftig einem ermäßigten Einkommensteuersatz von 28,25% zzgl. Solidaritätszuschlag. Bei späterer Entnahme des Gewinns erfolgt eine Nachversteuerung auf Ebene des Gesellschafters mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag. Die folgende Tabelle vergleicht die steuerliche Belastung bei Thesaurierung und Ausschüttung von Kapital- und Personengesellschaften:
* Unter Zugrundelegung einer Abgeltungssteuer i.H.v. 25% zzgl. Solidaritätszuschlag ab 2009 Die Tabelle verdeutlicht den Steuervorteil bei Thesaurierung. Zusätzlich werden die steuerlichen Unterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaften angeglichen. Der erhöhte Wert von 47,44% in der mittleren Spalte ist auf die Reichensteuer zurückzuführen. Weitere Neuerungen im Steuerrecht sind die Erweiterung der Rücklagenbildung nach § 7g EStG für Betriebsvermögen bis TEUR 235. Nach § 7 g EStG gestattet der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen in einigen Sonderfällen eine steuerfreie Rücklage zu bilden, durch die der Jahresgewinn im Jahr der Rücklagenbildung gemindert wird (sog. Ansparücklage - auch Investitionsrückklage oder Ansparabschreibung genannt). Neu ist auch die Einführung einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. SolZ auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, private Veräußerungsgewinne bei Veräußerung von Wertpapieren). Dafür fällt das Halbeinkünfteverfahren weg. Dies gilt nicht für z.B. private Veräußerungsgeschäfte aus Immobilienverkäufen. Die Neuerungen im Steuerrecht sehen auch belastende Maßnahmen für Unternehmen vor. So wurde der Anschaffungsbetrag für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von netto 410 Euro auf 150 Euro abgesenkt. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 151 bis EUR 1000 sind jährlich Sammelposten zu bilden und über 5 Jahre abzuschreiben (Abschreibungspool). Der Pool von solchermaßen „neuen“ GWG wird jährlich gebildet. Problematisch erscheint, dass der Pool nicht verändert werden darf. Die dort eingestellten Wirtschaftsgüter werden wie ein „einziges“ Wirtschaftsgut angesehen und müssen einheitlich mit 20% über fünf Jahre hinweg abgeschrieben werden. Wer am 02.01.2008 ein Wirtschaftsgut für 800 Euro netto kauft und es bereits am 03.01.2008 zum selben Preis wieder verkauft, muss seinen Erlös in Höhe von 800 Euro buchen und als Gewinn versteuern, aber andererseits auch das Wirtschaftsgut – da sein Preis zwischen 150 Euro und 1000 Euro liegt – in den Pool einstellen. Da dieser nicht verändert werden darf, bleibt das längst aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedene Wirtschaftsgut dennoch für die gesamte Abschreibungsdauer darin. Das Unternehmen weist also zwangsweise einen „Scheingewinn“ aus und muss ihn auch versteuern. Auch Verlust und Untergang des Wirtschaftsgutes finden keine Berücksichtigung. Weitere Maßnahmen der Bundesregierung sind der Wegfall des Betriebsausgabenabzugs und die Hinzurechnung von 50% der Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer. Dafür werden Zinsen und pauschal festgelegte fiktive Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen zu 25% hinzugerechnet (Freibetrag TEUR 100). Ein Novum ist auch die Einführung des Teileinkünfteverfahrens für Anteile an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen (vorher 50%, neu 60% steuerpflichtig) sowie die „Zinsschranke“ und die Änderung der Gesellschafterfremdfinanzierung mit einer Freigrenze in Höhe von 1 Mio. Euro sowie ebenfalls die Beschränkung des übersteigenden Zinsaufwands in Höhe von 30% EBITDA. Die degressive Abschreibung wurde abgeschafft. Abgerundet wurde die Seminarveranstaltung mit Vorträgen zur Systematik der Einkommensteuer und Grundzügen des Umsatzsteuerrechts sowie einer Demonstration einer elektronischen Betriebsprüfung. Seit 01.01.2002 haben Steuerprüfer das Recht auf elektronischen Datenzugriff für alle Außenprüfungen. Diese Daten können über den gesamten gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum hinweg digital ausgewertet werden. Dabei ändert sich der Prüfungsumfang nicht. Große Mengen von Daten können lückenlos überprüft und der Anteil manueller Prüfungstätigkeiten minimiert werden. Der größte Vorteil ist jedoch der tiefere Einblick in die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. | |||||||||||||||||||||||
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